Das Himmelmoor ist ein sensibles Naturschutzgebiet. Hier bedarf es einer besonderen Fürsorge.
Neben den praktischen und handwerklichen Naturschutzarbeiten erfüllen wir im Himmelmoor auch Aufsichtsaufgaben.
Die Arbeitsgemeinschaft Torfbahn Himmelmoor e. V. und der Förderverein Himmelmoor e. V. stellen jeweils drei Naturschutzdienstler für das Himmelmoor.
Die Naturschutzdienstler achten auf die Einhaltung aller Regeln und vertreten das Hausrecht im Himmelmoor. In erster Linie setzen wir auf Aufklärung. Bei vorsätzlichen Verstößen kann eine Ahndung eingeleitet werden. Zusätzlich sind auch Ranger des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holsteins im Himmelmoor anzutreffen.
Folgende Regeln müssen im Himmelmoor unbedingt eingehalten werden:
- Die Wege dürfen nicht verlassen werden
- Hunde dürfen an der kurzen Leine mitgeführt werden
- Rauchen und offenes Feuer ist ganzjährig nicht gestattet
- Es besteht Drohnenflugverbot
- Das Reiten oder das Mitführen von Pferden ist nur auf dafür ausgewiesenen Wegen gestattet
- Das Nachstellen von Tieren ist verboten
- Das Befahren mit Kraftfahrzeugen ist verboten